Rauchmelder retten Leben
Rauch ist tödlich, nicht Feuer
In Deutschland verunglücken jeden Monat Rund 50 Menschen durch Brände, meist in ihren eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel davon werden nachts im Schlaf überrascht. Die Folgen sind erschreckend: 600 Brandtote, 6000 Verletzte mit Langzeitschäden, 60.000 Leichtverletzte pro Jahr – und mehr als eine Milliarde Euro Brandschaden allein im privaten Umfeld. Rauchwarnmelder können Leben retten.
Irrtümer und Risiken
Die Bundesbürger sind nur sehr unzureichend über die Risiken von Haus- und Wohnungsbränden informiert, mit fatalen Folgen. Laut Umfragen glaubt die Mehrheit der Bevölkerung, dass sie bei einem Brand mehr als 10 Minuten Zeit zum Verlassen von Haus oder Wohnung hat. Mit dieser Annahme unterliegt sie einem lebensgefährlichen Irrtum. Statistiken der Feuerwehr belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im Durchschnitt gerade einmal vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor Gefahr, noch bevor sich tödliche Rauchkonzentrationen entwickelt haben.
Auch die weitverbreitete Ansicht, offenes Feuer oder glühende Zigarettenkippen seien meist die Ursache von Wohnungsbränden, ist falsch. Schuld an den etwa 200.000 Bränden pro Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus – und das mit steigender Tendenz. Viele Geräte wie Fernseher und Videoanlagen, Computer und Hausgeräte können einen Kurzschluss verursachen. Ein Funken genügt, und leicht entflammbare Stoffe wie Gardinen führen zu einem Schwelbrand, der ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zu einer Katastrophe führt.
Brandtote sind Rauchtote
Die meisten Brände beginnen mit einem Schwelbrand, bei dem sich die Räume sehr schnell mit Rauch füllen. Die dabei entstehenden Gase sind heimtückisch und tödlich. Sie werden von den Schlafenden nicht wahrgenommen, weil der Mensch im Schlaf nichts riechen kann. Bereits nach drei Atemzügen wird man bewusstlos. Schon zehn Atemzüge führen je nach Konzentration der Gase zum Tod. Tödlich ist bei einem Brand jedoch meist nicht das offene Feuer, sondern der Rauch. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Da bereits das Einatmen von nur wenig Rauch gefährlich für die Lungen ist, stellt ein Rauchmelder den besten Lebensretter dar. Der lautstarke Alarm warnt im Schlaf und gibt den notwendigen Vorsprung, um die Familie in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren zu können.
Technische Standards
Seit September 2008 dürfen nur noch zertifizierte Rauchmelder auf den deutschen Markt gebracht werden. Sie sind an dem CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 zu erkennen. Hier werden Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festgelegt.
Diese europäische Norm dient somit als wichtige Planungshilfe für alle Bauherren und Wohnungsbauunternehmen, die in den kommenden Jahren ihren Bestand mit Rauchmeldern auszustatten haben. Jeder zum Verkauf freigegebene Rauchmelder muss dauerhaft mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- DIN EN 14604
- Name und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
- Herstellungsdatum und Fertigungsnummer
- Datumsempfehlung für einen Austausch nach regelmäßiger Wartung
- Hinweise zum Tausch der Batterien
Außerdem muss eine Anleitung beiliegen, die Informationen und Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung enthält. Vor nicht zertifizierten Billiggeräten wird ausdrücklich gewarnt. Der Käufer spielt mit seinem Leben – und dem seiner Angehörigen.
Optische Rauchmelder
In Deutschland erhältliche Rauchmelder für private Haushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip, unabhängig vom Stromkreis, mit einer 9-V-Batterie. Der notwendige Batteriewechsel wird ca. 30 Tage vor der Entladung durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt. Eine Langzeit-Lithium-Batteriehält in der Regel rund 10 Jahre, das entspricht in etwa der Lebensdauer des Gerätes.
In der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf eine Fotolinse treffen. Tritt Rauch in die Messkammer ein, werden diese Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut und auf das Fotoelement umgelenkt. Das so erkannte Signal löst einen lauten Alarmton aus und warnt zuverlässig im Brandfall. Leichten Rauch, z. B. von Zigaretten, erkennt das Gerät und gibt keinen Fehlalarm. Optische Rauchmelder reagieren vor allem auf kalten Rauch, der sich bei einem Brandausbruch, also bei einem Schwelbrand, bildet, bevor offene Flammen zu einer Gefahr werden.
Installation
Rauchmelder lassen sich in der Regel auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Bei der Installation ist Folgendes zu beachten:
- Befestigung immer an der Zimmedecke, da Rauch nach oben steigt
- Positionierung an der Decke in Raummitte, mindestens 50 cm von Wänden entfernt
- In waagerechter Position, auch bei Dachschrägen
- Nicht in der Nähe von Luftschächten oder starker Zugluft
- Nicht in der Dachspitze sondern 30 bis 50 cm tiefer
- Nicht in Räumen, in denen sich normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch bildet
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Brandschutzvorschriften
Rauchmelderpflicht besteht bereits in sieben Bundesländern, die restlichen, darunter Nordrhein-Westfalen, werden in Kürze folgen. Zielgruppe der DIN 14676, der deutschen Norm für Rauchmelder im privaten Bereich und in der wohnraumähnlichen Nutzung, Hotels, Pensionen, Büros etc. sind die für Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren für ihre Beratung im vorbeugenden Brandschutz, Hersteller, Planer und Architekten, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie die Wohnungsnutzer.
Rauchmelder warnen rechtzeitig vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die Bewohner von Haus oder Wohnung rechtzeitig reagieren, die betroffenen Räume verlassen und die Feuerwehr alarmieren können. Die Geräte können Brände weder verhindern noch selbstständig bekämpfen. Auch benachrichtigen sie nicht unmittelbar die Feuerwehr, andere Mieter oder Nachbarn.
Rauchmelder können sowohl als Einzelmelder funktionieren wie auch mit anderen Geräten über Funk vernetzt werden. In diesem Fall erfolgt der akustische Alarm an alle übrigen Geräte oder an eine zentrale Stelle, so wenn der Rauchmelder im Keller ausgelöst wird und Personen in den darüber liegenden Wohnungen gewarnt werden sollen. Weiterhin lassen sich optische oder Vibrationsmeldungen integrieren, z. B. für Gehörlose.
Hinweise für Eigentümer
Für den Einbau von Rauchmeldern ist in der Regel der Bauherr oder der Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung verantwortlich. Er hat neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind. Zudem muss er sie einmal jährlich kontrollieren.
Eine Eigentümergemeinschaft unterliegt der Verkehrssicherungspflicht und muss sich daher überlegen, ob und inwieweit einer Verrauchung der Fluchtwege, insbesondere des Treppenhauses, vorgebeugt werden soll. Dazu gehört die Frage, ob Gebäudebewohner durch Rauchmelder im Treppenhaus rechtzeitig gewarnt werden sollen ebenso wie klare Anweisungen, wie die Bewohner sich im Brandfall verhalten sollen. Es ist weitgehend unbekannt, aber seit jeher geltendes Recht, dass ein Treppenhaus in allen Wohnbauten bis hin zum Hochhaus verrauchen darf. Keine Bauordnung schreibt vor, dass ein Treppenhaus als Hauptfluchtweg rauchfrei bleiben muss.
Wenn sich in einem Treppenhaus Rauch entwickelt und Alarmsignale gegeben würden, würden die Bewohner in das bereits verqualmte Treppenhaus fliehen. Dies aber ist unbedingt zu vermeiden, denn ein solches Verhalten wäre tödlich. Kein Mensch kann mehr als drei bis vier Atemzüge dichter Rauchschwaden überleben.
Sinnvoller ist es, die Wohnungstüren geschlossen zu halten und gegebenenfalls abzudichten, die Feuerwehr zu alarmieren und deren Eintreffen am Fenster oder auf dem Balkon abzuwarten.



Ausgabe 15 (3900kB)