Schärfere Haftung für Eigentümer und Betreiber
Verstärkte Kontrolle bei Aufzügen
Wenn die Übergangsfristen der seit 2002 geltenden Betriebssicherheitsverordnung auslaufen, trifft Eigentümer von Aufzügen eine deutlich schärfere Haftung. Aufzüge in Deutschland müssen bis zum 31. Dezember 2007 auf ihre Sicherheit hin überprüft werden (Gefährdungsbeurteilung). Sollten sie dann nicht den technischen Normwerten entsprechen, werden Eigentümer und Betreiber zur Kasse gebeten. Kunden der IVV Immobiliengruppe können ihre Aufzüge preisgünstig durch den TÜV überprüfen lassen.
Die neuen Bestimmungen fordern Eigeninitiative. Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen in Stand zu halten – am besten in Kooperation mit technischen Abteilungen. Denn jede einzelne Überprüfung muss überwacht und dokumentiert werden. Werden Mängel entdeckt, drohen neben saftigen Geldbußen immerhin bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Die dabei auftretende Schwierigkeit ist ganz klar zu benennen: zu viele Aufzugmodelle, die nach einem völlig veralteten Sicherheitsstandard gebaut wurden. In Deutschland ist immerhin die Hälfte aller Aufzüge älter als 20 Jahre. Da können diverse Nachrüstungskosten schon mal größere Dimensionen annehmen. Häufige Mängel sind veraltete Lichtschranken, fehlende
Sicherheitsbremsen und Notrufleitsysteme.
Mehr als 70 Prüfkriterien
Für alle Schwachstellen und Mängel besteht eine Risikoeinstufung nach der europäischen Norm DIN EN 81-80. Sie legt fest, welcher Mangel wie schwerwiegend ist und wie dringend er demnach behoben werden sollte. Je nach Gefahrenpotenzial müssen Schwachstellen sofort behoben werden oder brauchen erst nach und nach ausgebessert zu werden. Die Norm umfasst mehr als 70 Punkte, nach denen man Aufzüge prüfen und das aktuelle Sicherheitsniveau garantieren kann. Auch der TÜV überprüft Aufzüge anhand der DIN EN 81-80 und listet eventuell erforderliche Modernisierungen auf. Kunden der IVV Immobiliengruppe gewährt der TÜV einen Preisnachlass in Höhe von 15 %: Die Nettokosten betragen 125,80 €.
Weitere Vorschriften zur Modernisierung
Neben der DIN EN 81-80 bestehen weitere wichtige Vorschriften,
die Errichtung und Betrieb von Aufzügen normieren: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Anforderungen an den Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Aufzugbetreiber zu einer individuellen Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnischen Bewertung.
Der Umbaukatalog gibt an, welche konkreten Maßnahmen bei Umbau oder Modernisierung (zusätzlich) notwendig sind. Der Katalog wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht und sollte grundsätzlich bei jeglichen Änderungen beachtet werden.




