Mieter müssen heizen
Entscheidung des Landgerichts Hagen
Es gehört zu den Pflichten eines Mieters, seine Räume ausreichend zu heizen. Tut er das nicht, kann der Vermieter ihm fristgemäß kündigen. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
Die Landesrichter hatten es mit einem Fall (Aktenzeichen 10 S 163/07) zu tun, in dem der Mieter seine Wohnung nicht heizte, weil er die meiste Zeit bei seiner Freundin wohnte und die Wohnung überwiegend leer stand. Obwohl ihm der Vermieter zwei Abmahnungen schickte, blieb er stur und weigerte sich beharrlich, zu heizen. Einige Wochen später kündigte ihm der Vermieter, wogegen der Mieter klagte. Die Richter jedoch hielten die Kündigung für rechtmäßig, denn wer nicht heizt, riskiert „Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung“, hieß es in dem Urteil. Ein Mieter habe demnach alles zu unterlassen, was Schäden an dem Objekt verursachen könnte. Dabei sei das Ausmaß der Auswirkungen nicht entscheidend. Hier komme noch hinzu, dass der Mieter auch auf die beiden Abmahnungen nicht reagiert habe.
Natürlich setzt diese Pflicht auf der anderen Seite voraus, dass der Vermieter eine funktionierende Heizung garantiert, mit der während der Heizperiode in der Wohnung tagsüber zwischen 6 und 24 Uhr wenigstens die gesetzlichen Mindesttemperaturen erreicht werden. Als ausreichend gelten dabei 22 Grad Celsius in Küchen und Bädern, 20 Grad in Wohnräumen sowie 18 Grad in Flur und Schlafzimmer.



Ausgabe 15 (3900kB)