Das Immobilien-ABC
Von Fahnengrundstück bis Fremdkapital
Nach kurzer Unterbrechung setzen wir die Serie in dieser Ausgabe fort. Wie immer mit Erläuterungen wichtiger Begriffe rund um das Thema Immobilie.
Fahnengrundstück
Grundstück, das über einen schmalen Verbindungsstreifen (die
so genannte Fahnenstange) mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist.
Fälligkeit
Verträge sehen in der Regel Fristen vor, bis zu deren Ende die vereinbarten Leistungen erbracht werden müssen. Läuft die Frist ab, wird die Leistung fällig. Im Bauvertragsrecht ist die Fälligkeit unterschiedlich geregelt:
Nach BGB sollten Handwerker ihren Lohn erhalten, wenn die Bauleistung vom Bauherrn abgenommen worden ist. Dagegen kann man bei einem Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen (VOB) noch Abschlagszahlungen verlangen. Zwei Monate nach Eingang der Rechnung müssen jedoch alle Zahlungen beglichen sein. Rechnungen müssen alle Punkte umfassen und nachprüfbar sein. Im Mietrecht spricht man auch von Vorfälligkeit, da die Miete zu Beginn des Monats gezahlt werden muss.
Fertighaus
Es besteht im Gegensatz zu gemauerten Massivhäusern zu einem
Großteil aus industriell vorgefertigten Bauteilen. Die einzelnen Elemente werden innerhalb weniger Tage auf der Baustelle montiert.
Festpreis
Wird eine Immobilie zu einer festgelegten Summe verkauft oder
gekauft, spricht man vom Festpreis. Schließt etwa der Bauherr einen Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses zum Festpreis, ist er vor Nachforderungen seines Vertragspartners geschützt: Steigende Kosten für Material, Löhne usw. gehen zu Lasten des beauftragten Bauunternehmens. Um sich vor solchen Risiken zu schützen, wälzen Unternehmen mögliche Mehrkosten in Vertragsklauseln häufig auf den Bauherrn ab.
Festzins
Darlehen oder Kredit, dessen Konditionen die Bank für einen
festgelegten Zeitraum garantiert. Der in der Regel monatlich zu tilgende Zins verändert sich auch dann nicht, wenn sich die
Marktbedingungen ändern. Kreditnehmer sollten daher darauf
achten, in Niedrigzinsphasen möglichst lange, in Hochzinsphasen möglichst kurze Laufzeiten zu vereinbaren.
Finanzierungsplan
Zusammenstellung aller Herstellungs- oder Erwerbskosten sowie der zur Finanzierung dienenden Eigen- und Fremdmittel.
Flurstück
In der Bundesrepublik ist der Grund und Boden in Flure unterteilt. Das Flurstück, ein abgeteiltes Teilstück, wird in den Katasterämtern nach der jeweiligen Gemarkung mit Nummern geführt. Diese Registratur ist auch die Grundlage für Grundbucheintragungen und -änderungen.
Freifinanzierte Wohnung
Neugeschaffene Wohnung, die weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt worden ist.





