Vorteile und Wirkungsweise
elektronischer Heizkostenverteiler
Ein Beitrag von Udo Ternes, BFW Ternes
Einmal im Jahr wird der Heizungsverbrauch abgelesen. In diesem Zusammenhang stellen sich Eigentümern und Nutzern häufig Fragen. Einige der wichtigsten werden heute von einem Fachmann beantwortet.
Elektronische Heizkostenverteiler haben gegenüber Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip folgende Vorteile:
- Verbrauchswerte sind auf einer digitalen Anzeige eindeutig ablesbar.
- Der Nutzer kann dadurch schnell und einfach eine Kontrollablesung durchführen.
- Die Abspeicherung der Verbrauchswerte zu einem vorprogrammierten Stichtag (z. B. 1. Januar) ermöglicht Überprüfung der abgerechneten Vorjahreswerte.
- Es entfällt der jährliche Wechsel der Verdunstungsröhrchen(umweltfreundlich).
- Eine Kaltverdunstung der Messflüssigkeit bei abgeschalteten Heizkörpern im Sommer ist durch elektronische Heizkostenverteiler (2-Fühler-Version) ausgeschlossen. (Dieser Umstand ist bei den Verdunstungsheizkostenverteilern durch Überfüllung der Messampullen bereinigt.)
- Bei Nutzerwechsel entfällt die aufwendige Umrechnung der Kaltverdunstungsvorgabe.
- Sehr genaue Wärmeerfassung bereits bei niedrigen Heizkörpertemperaturen durch Messfühler mit hochpräzisen Sensoren.
- Kontrolle der ermittelten Messdaten zu jeder Zeit möglich.
Bei der Verwendung von Heizkostenverteilern werden Sie feststellen, dass auch bei abgestelltem und fühlbar kaltem Heizkörper Verbrauchseinheiten erfasst und damit Werte gezählt werden. Typische Fragen in diesem Zusammenhang sind:
- Warum zählt der Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten bei abgedrehten und fühlbar kalten Heizkörpern? Funktionieren die Geräte richtig?
- Wie wirkt sich dieses Verhalten auf die Heizkostenabrechnung aus?
- Werden dadurch die Heizkosten in der jährlichen Abrechnung erhöht sein?
Warum zählt der Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten
bei abgedrehtem und fühlbar kaltem Heizkörper?
Hierfür gibt es zwei mögliche Ursachen, die wir Ihnen nachstehend erläutern: Oft werden durch den Nutzer Heizkörper auf der Thermostatstellung Stern (*) betrieben. Diese Thermostatstellung nimmt eine Frostschutzsicherung vor und stellt Wärmemengen bei niedrigen Umgebungstemperaturen zur Verfügung. Werden z. B. im Winter die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt oder die Räume kräftig durchgelüftet, so öffnet das Heizkörperthermostat auf der Stern-Stellung den Heizkörperzulauf und der Heizkörper erwärmt sich. Je nach Dauer kann sich der Heizkörper leicht bzw. stark erwärmen. Oft wird dieser Heizbetrieb durch den Nutzer gar nicht bewusst wahrgenommen. Vielmehr wird erst nach einigen Tagen oder gar Monaten festgestellt, dass der Heizkostenverteiler Verbrauchswerte anzeigt, obwohl der Heizkörper ja gar nicht bewusst aufgedreht wurde. Ein EN-zugelassener elektronischer Heizkostenverteiler registriert bereits kleinste Wärmemengen. Ab einer Heizkörpertemperatur von 30 Grad werden die abgegebenen Wärmemengen erfasst. Diese Empfindlichkeit ist in der DIN-Norm EN 834 als Zulassungskriterium für eine ordnungsgemäße Wärmeerfassung vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass ein Heizkörper mit einer Temperatur von beispielsweise 30 °C die Raumluft bereits erwärmt (die durchschnittliche Raumtemperatur liegt in beheizten Räumen bei ca. 21 °C). Durch Berühren des Heizkörpers mit der Handfläche hat man jedoch das Gefühl, dass der Heizkörper scheinbar kalt ist. Dies ist bedingt durch die menschliche Körpertemperatur, die bekanntermaßen bei 36 bis 37 °C liegt. Eine Heizkörpertemperatur von 30 °C wird demnach als kalt empfunden (=Vermutung abgestellter Heizkörper). Diese niedrigen Heizkörpertemperaturen, die ebenfalls der Raumwärmung dienen, sind über den elektronischen Heizkostenverteiler registrierbar und werden richtigerweise erfasst!
Besonderheiten bei Wohngebäuden mit Einrohrheizungsanlage
Bei diesen Gebäuden gibt es nur einen Heizungsstrang, an den der Heizkörper sowohl im Zulauf als auch im Rücklauf angeschlossen ist. Hierbei wird das Heizungsrohr permanent mit höheren Heizwassertemperaturen durchströmt als bei Zweirohrheizungsanlagen. Bei einer Einrohrheizungsanlage kann es vorkommen, dass durch den Rücklauf des Heizkörpers geringe Mengen an Heizwasser in den Heizkörper einströmen und diesen geringfügig erwärmen (der Heizkörper ist nur lauwarm oder fühlbar kalt). Dieser Vorgang wird als Rückerwärmung bezeichnet. Es ist auch möglich, dass durch die hohen Temperaturen des Heizungsstranges über die Wärmeleitung des Metalls der Heizkörper geringfügig erwärmt wird. Aber auch diese geringe Erwärmung des Heizkörpers muss vom elektronischen Heizkostenverteiler registriert und angezeigt werden. Diese Erwärmung der Heizkörper trägt zur Grunderwärmung der Räumlichkeiten bei, welche sich als Einspareffekt auf die gewollt und bewusst beheizten Flächen in der Wohnung auswirkt. Weiterhin ist der gemessene Heizungsverbrauch in diesen Fällen im Vergleich zu aufgedrehten Heizkörpern sehr gering und hat aus nachfolgenden Gründen kaum Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung:
- Es werden im Vergleich zu einem bewusst genutzten Heizkörper nur sehr wenige Verbrauchseinheiten auf diese Weise erfasst.
- Die Kosten je Verbrauchseinheit sind durch die Vielzahl der Verbrauchseinheiten sehr gering.
Zu beachten ist, dass gerade bei der Verwendung von Heizkostenverteilern bei einer Einrohrheizungsanlage eine optimale Einstellung der Heizungsanlage erforderlich ist. Durch die in der Regel im Fußboden verlegten Heizungsrohre erfolgt eine Grundbeheizung der Wohnung. Wobei es z. T. nicht erforderlich ist, zusätzlich die Heizkörper einzuschalten. Durch diese Maßnahme entfällt für einen Großteil der gelieferten Wärme die Verbrauchsanzeige. Es ist daher zu empfehlen, bei Vorhandensein einer Einrohrheizungsanlage die Heizungsfestkosten auf wenigstens 50 % festzuschreiben, da nach durchgeführten Berechnungen höchstens 50 % der Wärmemengen über die Heizkörper abgenommen werden. Bei einem zu geringen Festkostenanteil werden die Heizkörper im Heizbetrieb überproportional hoch bewertet, so dass es zu erheblichen Verbrauchsdifferenzen der Nutzer untereinander kommt.
Bei Einrohrheizungsanlagen ist zu beachten:
- Die Heizungsfestkosten sollten 50 % der Gesamtkosten nicht unterschreiten.
- Eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Heizungsregulierung ist zwingend erforderlich.
Udo Ternes
BFW Ternes
u.ternes@bfw.ternes.de




